Das Gerangel um Titandioxid nimmt kein Ende. Hätte die Politik eine hochwirksame Anti-Keim-Beschichtung auf dem Schirm, wären die AHA+C+L - Regeln schon lange um O wie Oberflächenhygiene erweitert worden.
Eine nicht endende Diskussion um Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz verbunden mit der polarisierenden Hysterie um Krebsverdacht bei Inhalationsversuchen mit Nano-Titandioxid bei Ratten hat das mediale Interesse mittlerweisle über 30 Jahre wach gehalten und mündet in einer öffenntlichen Diskusion, ohne die Wirksamkeit der unterschiedlichen Verarbeitungsformen zu differenzieren. Insofern wäre alsbald eine überfällige Klassifizierung und eine einheitliche Regelung von der EU zu erwarten.
Was sind Titandioxidanwendungen ?
Industrie, Gewerbe und Handwerk verwenden Titandioxid in Pulverform tonnenweise als Weißpigment für Malerfarbe, Lacke, Straßenmarckierungsfarben, Kunststoffe, Keramiken, Papier, usw.. im Markt.
In allen Lebensbereichen trifft man ständig auf Titandioxid in gelöster Form, vorallem als Lebensmittelfarbstoff (E171) zum Beispiel in Dragees, Kaugummi, Mozarella, als Überzug, in Zahnpasta und Zahnpflege-Produkten, Kosmetika, Pharmazeutika, Sonnenschutzprodukte – UV-Blocker.
Die Anwendung von Titandioxid in Nanoform im Bereich Hygiene hingegen ist relativ neu.
Gibt es eine Gefahr für den Menschen?
Insofern die Wissenschaft bei der Gefährdungs-Klassifizierung von Titandioxid inzwischen zwischen stoffspezifisch (z. B. Nanoform) und staubspezifisch (z. B. Pulverform) unterscheidet, sind Studien zur Anwendung von Titandioxid in Pulverform (staubspezifisch) bei Tierversuchen, welche karzinoide Symptome nach inhalative Aufnahme aufzeigten, nach heutigen wissenschaftlichen Standards nicht auf den Menschen übertrag bar.
Das Ergebnis vieler über mehrere Jahrzehnte angelegte Studien zeigte, dass durch Titandioxid in Nanoform kein erhöhtes Risiko für Tumorentwicklung festgestellt werden konnte, was übrigens auch gleichermaßen die EU-Kommision und den REACH-Ausschuss beschäftigte und genügend Anlass war, die Entscheidung über die Einstufung zu vertagen.
Indess ist eine Vielzahl von Experten über die Unbedenklichkeit von Titandioxid überzeugt und verweist immer wieder auf die falschen Schlussfolgerungen auf Grund der nicht einbezogenen Partikelgröße und -form (Nanoform) sowie der Kristallstruktur.
Was blieb?
Was blieb, war eine Stellungnahme vom 14. September 2017 betreffend Titandioxid in der Verordnung der Europischen Union per Amtblatt, die Einstufung als potenziell krebserregend nur für Titandioxid als Pulver anzunehmen, verbunden mit einem Warnhinweis.
Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 μm enthalten, muss folgenden Hinweis tragen:
EUH211: ‚Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.‘